Rechtliche Angaben
AGB
§1 Allgemeines
1.1 Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Annahme (Buchungsbestätigung, schriftlich) zustande. Er ist gemäß BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Da der Vermieter nach Vertragsabschluss sofort mit seiner Arbeit beginnt, verliert der Mieter, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung (durch Annahme des Angebotes), bei Vertragsabschluss sein vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht.
1.2 GRILLFLOSS.BERLIN verpflichtet sich zur Bereitstellung eines verkehrssicheren Floßes, so wie auf der Webseite zu sehen und beschrieben.
1.3 Der Charterer muss ein Mindestalter von 18 Jahren haben.
1.4 Der Charterer verpflichtet sich zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Mietsache (Floß) und allen darauf befindlichen Einrichtungen und Gegenständen wie Gasgrill, Loungemöbeln, Decken etc.
1.5 Der Charterer verpflichtet sich zu einem rücksichtsvollen Umgang mit allen anderen Wassersportlern. Seglern, Paddlern und Schwimmern ist immer die Vorfahrt zu gewähren.
1.6 GRILLFLOSS.BERLIN behält sich das Recht vor, auch bei führerscheinfreien Flößen einen Skipper zu vermitteln. Sollte der Eindruck entstehen, der Mieter verfügt nicht über die Fähigkeiten und Kenntnisse das Floß sicher und unfallfrei zu steuern, dann ist der Skipper kostenfrei.
§2 Kaution
2.1 Wird das Floss ohne Skipper vermietet, muss vor Antritt der Fahrt vom Charterer bei GRILLFLOSS.BERLIN eine Kaution von 500,- Euro in bar hinterlegt werden. Diese wird nach schadenfreier Übergabe der Mietsache an GRILLFLOSS.BERLIN in bar erstattet. Bei Anmietung mit Skipper (wird von GRILLFLOSS.BERLIN gestellt) gibt es keine Kaution.
Folgende Handlungen führen zum Verlust der Kaution:
2.1.1 Befahren von naturbelassenem Ufer, zum Beispiel Schilfgürtel oder Stränden (Anmietung ohne Skipper von GRILLFLOSS.BERLIN)
2.1.2 Wird die Mietsache nicht, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, am Borsighafen, Borsig Damm 10 in 13507 Berlin abgegeben
2.1.3 Bei verspäteter Rückgabe berechnet GRILLFLOSS.BERLIN pro angefangenen 30 Minuten 50,00 €.
2.1.4 Wird die angegebene Personenzahl überschritten
§3 Anweisungen
3.1 Der Mieter verpflichtet sich ferner allen mündlichen und schriftlichen Anweisungen des Personals von GRILLFLOSS.BERLIN folge zu leisten.
3.2 Bei Anmietung ohne Skipper ist der Mieter verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass der Fahrer nüchtern bleibt. Es gilt 0,00 Promille.
3.3 Die maximale Personenzulassung darf nicht überschritten werden.
3.4 Sollte GRILLFLOSS.BERLIN Kenntnis davon erlangen, dass gegen einer der Punkte 3.1. bis 3.3 gehandelt wurde, wird GRILLFLOSS.BERLIN die Kaution in Höhe von 500,- Euro nicht erstatten.
§4 Schäden
4.1 Alle Schäden, die durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals von GRILLFLOSS.BERLIN an Personen und Mietsache (Floß) und darauf befindlichen Gegenständen entstehen, gehen zulasten des Mieters ebenso wie Schäden am Eigentum dritter.
4.2 Sollte der entstandene Schaden an der Mietsache und den darauf befindlichen Gegenständen nicht durch die Kaution gedeckt sein, behält sich GRILLFLOSS.BERLIN vor, den Schaden in gesamter Höhe vom Charterer einzufordern.
4.3 GRILLFLOSS.BERLIN ist verpflichtet, Schäden durch z. B. höhere Gewalt vom Charterer abzuwenden. Dies betrifft unter anderem Unwetterwarnungen.
§5 Stornierungen und Umbuchungen
5.1 Absage durch Grillfloss Berlin
Grillfloss Berlin behält sich das Recht vor, den Floßbetrieb bei Eis, Nebel, Sturm, starkem Gewitter, Sperrungen der Wasserwege, behördlich angeordneten Einschränkungen oder Fällen höherer Gewalt einzustellen. In diesen Fällen wird die Veranstaltung kostenfrei storniert und bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Stornierungen durch den Kunden
Mit Annahme dieses Angebots kommt eine verbindliche Buchung zustande. Eine Annahme liegt auch dann vor, wenn der Kunde die Durchführung des Events ausdrücklich zusagt, selbst wenn anschließend noch Detailanpassungen erfolgen.
Im Falle einer Stornierung wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 150 € inkl. MwSt. erhoben. Diese deckt den bereits mit der Buchungszusage entstandenen organisatorischen und planerischen Aufwand ab und fällt unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung zusätzlich zu den nachfolgend aufgeführten Stornogebühren an.
Zusätzlich fallen bei einer Stornierung folgende Gebühren bezogen auf den Gesamtangebotspreis an:
- 59 bis 31 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 %
- 30 bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75 %
- Ab 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin: 100 %
Schlechtes Wetter allein, insbesondere Regen, niedrige Temperaturen oder bewölkter Himmel, berechtigt nicht zur kostenfreien Stornierung oder Umbuchung. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich Fälle, in denen die Durchführung aufgrund behördlicher Anordnungen, Sperrungen der Wasserwege oder höherer Gewalt objektiv unmöglich wird.
Sollte Grillfloss Berlin aus Gründen, die das Unternehmen zu vertreten hat, oder aufgrund unvorhersehbarer Umstände die gebuchte Leistung nicht erbringen können, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Anreise-, Hotel-, Verpflegungs- oder sonstige Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5.2 Umbuchungen
Eine einmalige Umbuchung ist bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin gegen eine Umbuchungsgebühr von 20 % des Gesamtangebotspreises möglich, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Wird von einem Wochentag auf einen Wochenend- oder Feiertagstermin umgebucht, ist zusätzlich die jeweilige Preisdifferenz zu entrichten.
Ab 29 Tagen vor dem Veranstaltungstermin gelten für Terminänderungen die gleichen Bedingungen wie für eine Stornierung.
5.3 Schlechtes Wetter
Schlechtes Wetter am Veranstaltungstag stellt grundsätzlich keinen Grund für eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung dar.
5.4 Änderung des Abfahrtshafens
Der Vermieter ist berechtigt, den Abfahrtshafen aus organisatorischen oder nautischen Gründen zu ändern, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Eine solche Änderung begründet kein Recht auf kostenfreie Stornierung oder Schadensersatz.
§6 Unwetter und Wetterbedingungen
6.1 Ob eine Fahrt durchgeführt werden kann, entscheidet ausschließlich der Vermieter bzw. der Schiffsführer nach fachlicher Einschätzung der Wetterlage und der damit verbundenen Sicherheitsrisiken.
6.2 Leichter Regen, Regenschauer, bewölkter Himmel sowie kühlere Temperaturen stellen grundsätzlich keinen Stornierungs- oder Verschiebungsgrund dar. Fahrten finden auch bei wechselhaftem Wetter statt.
6.3 Nicht jede Wetter- oder Unwetterwarnung führt automatisch zu einer Verschiebung der Fahrt. Eine Wetterwarnung begründet für sich allein keinen Anspruch auf Absage, Verschiebung oder kostenfreie Stornierung. Maßgeblich ist ausschließlich, ob nach Einschätzung des Vermieters bzw. Schiffsführers für den Bereich Tegeler See und innerhalb der gebuchten Mietzeit eine tatsächliche sicherheitsrelevante Beeinträchtigung der Durchführung zu erwarten ist.
6.4 Für die Beurteilung werden aktuelle Wetterdaten und Wetterberichte, insbesondere des Deutschen Wetterdienstes (DWD), für den Bereich Tegeler See herangezogen. Allgemeine Wetterwarnungen für andere Regionen sowie außerhalb der gebuchten Mietzeit sind nicht ausschlaggebend.
6.5 Ergibt sich, dass die Fahrt aus Sicherheitsgründen nicht durchgeführt werden kann, wird die Fahrt nach Verfügbarkeit auf einen anderen Termin innerhalb der laufenden Saison verschoben. Ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung besteht nicht. Etwaige Mehrkosten können anfallen.
6.6 Entscheidet sich der Mieter aus persönlichen Gründen gegen die Durchführung der Fahrt, obwohl diese stattfinden kann, gelten die regulären Stornobedingungen.
6.7 Bei unklarer oder unspezifischer Wetterlage wird grundsätzlich zunächst von der Durchführbarkeit der Fahrt ausgegangen. Sollte sich erst vor Ort ergeben, dass eine Gefährdung besteht, kann die Fahrt auch kurzfristig verschoben werden.
§7 Mitnahme von Kindern
Die Mitnahme von Kleinkindern erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Für Kinder sind von den Erziehungsberechtigten geeignete, dem Gewicht und der Größe entsprechende Schwimmwesten mitzubringen und während der gesamten Fahrt anzulegen. Der Vermieter stellt keine speziellen Kinderrettungsmittel bereit. Die Aufsichtspflicht obliegt ausschließlich den Erziehungsberechtigten oder den von ihnen beauftragten Begleitpersonen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die aus unzureichender Beaufsichtigung oder fehlender Sicherheitsausrüstung resultieren, ist ausgeschlossen.
§8 Sicherheitshinweise
8.1 Bauartbedingte Beschaffenheit des Bootes
Es handelt sich bei unseren Booten um offene Flöße. Aufgrund der Bauart können nicht alle Bereiche vollständig abgesperrt oder gegen Herunterfallen gesichert sein. Dies entspricht der üblichen und zulässigen Bauweise solcher Boote. Der Mieter und seine Gäste sind verpflichtet, die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen und insbesondere Kinder entsprechend zu beaufsichtigen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die aus unsachgemäßem Verhalten oder Missachtung dieser Hinweise entstehen, ist ausgeschlossen.
8.2 Das Baden vom Boot aus erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eine Beaufsichtigung durch den Vermieter oder das Fahrpersonal findet nicht statt.
8.3 Der Zugang zum Wasser ist ausschließlich über die hierfür vorgesehene Badetreppe gestattet. Das Springen vom Oberdeck oder von sonstigen erhöhten Stellen ist strengstens untersagt.
8.4 Baden oder Schwimmen unter Alkoholeinfluss ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Das Fahrpersonal ist berechtigt, alkoholisierten Personen das Baden oder den Aufenthalt im Wasser jederzeit zu verbieten.
8.5 Missachtet ein Fahrgast diese Anweisungen oder begibt sich erkennbar alkoholisiert ins Wasser, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung. Ansprüche gegen den Vermieter oder das Fahrpersonal sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
8.6 Die Aufsichtspflicht für minderjährige Gäste obliegt allein den Erziehungsberechtigten oder den von ihnen beauftragten Begleitpersonen.
§9 Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit zulässig – Berlin.
Berlin, Juni 2026
